Beitragsordnung

Beitragsordnung für Mitglieder des Fördervereins
theater zwickau Caroline Neuber e.V.

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Aufgrund § 5 ihrer Satzung hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins „Caroline Neuber“ des Theaters Zwickau e.V. am 24.11.2025 die folgende Beitragsordnung beschlossen.

  1. Um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder Ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Beitragsordnung bestimmt, nachkommen.
  2. Ab Inkrafttreten der Beitragsordnung wird diese jedem neuen Mitglied mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und für jedes Mitglied verbindlich. Die Satzung ist auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
  3. Die Mitgliederversammlung hat die Höhe des Jahresbeitrags für die verschiedenen Beitragsgruppen wie folgt festgelegt, wobei Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht befreit sind.    

    Privates Mitglied (Mindestbeitrag)     40,00 €
    Juristische Personen/Firmen/Institutionen (Mindestbeitrag)    150,00 €

    Der Beitrag ist für das Jahr des Erwerbs bzw. der Beendigung der Mitgliedschaft in voller Höhe zu entrichten.
  4. Die Beitragssätze gelten zunächst bis zum 31.12. und danach jeweils für ein ganzes Jahr. Fasst die Mitgliederversammlung keine Änderungsbeschlüsse, verlängert sich die Gültigkeit für weitere 12 Monate. Der Vorstand kann diese Regelung bei Notwendigkeit im Ausnahmefall ändern.
  5. Der Beitrag wird jeweils gemäß § 5 der Satzung bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres fällig.
    Für im Laufe eines Geschäftsjahres aufgenommene Mitglieder ist der Beitrag einen Monat nach der Aufnahme des Neumitglieds fällig.

    Es handelt sich um eine Bringschuld.

  6. Ist ein Mitglied nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen oder nicht in voller Höhe zu zahlen, kann es einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Antrag. Er kann vom Mitglied Nachweise über die Gründe des Antrags verlangen. Der geschäftsführende Vorstand kann die Beitragszahlung stunden, den Jahresbeitrag einmalig reduzieren oder einmalig aussetzen.
  7. Die Mitglieder müssen Änderungen der Anschrift oder der Konten-Daten unverzüglich der Geschäftsstelle mitteilen. Entstehen dem Verein durch nicht gemeldete Daten Kosten, sind diese vom verursachenden Mitglied zu tragen.
  8. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird angestrebt.
  9. Sofern nicht vom SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch gemacht wird, ist der Jahresbeitrag unter Angabe der Mitgliedsnummer bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:
    Zahlungsempfänger: Foerderverein „Caroline Neuber“ des Theaters Zwickau e.V.
    Bank: Sparkasse Zwickau
    IBAN:  DE34 8705 5000 2242 0028 32
  10. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Beitragsordnung mit allen Änderungen außer Kraft.
    Die Beitragsordnung wird auf der Webseite des Fördervereins veröffentlicht. Kommt es zu Änderungen der Beitragsordnung wird analog verfahren.

Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 24.11.2025

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